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(Vor 1342 Januar 22.)

Im Anschluß an den Tod des Herzogs Heinrich II. (IV.) von Glogau sei hier folgender Hinweis eingeschoben: In der Zeitschr. f. Gesch. Schlesiens Bd. 27 (1893), S. 310/355, ist von M. Unterlauff aus e. Handschr. der Münchener Staatsbibliothek (Formulae epistolarum saec. XIV. Codex latinus 14660) die summa cursus curie des Notars Nikolaus von Habelschwerdt besprochen und mehr oder minder auszüglich veröffentlicht worden, dessen Werk im wesentlichen eine Sammlung von Korrespondenzen des Herzogs Heinrich IV. (II.) von Sagan-Glogau († 1342 Jan. 22), vielleicht auch dessen Sohnes Heinrich V. († 1369) umfaßt, die zumeist an den Herzog Boleslaus von Liegnitz-Brieg († 1352) gerichtet sind (Unterlauff a. a. O. S. 312). Ermisch i. d. Zeitschr. f. Gesch. Schl. Bd. 12 (1874), S. 487 ff (Ein Glogauer Formelbuch im Kloster Admont) hatte bereits dieser Formularsammlung jeden historischen Wert abgesprochen und als völlig frei und z. T. recht ungeschickt erfundene Stilübungen bezeichnet (a. a. O. S. 489). In der Tat ist ihr Inhalt für schlesische Verhältnisse oft so sonderbar und unmöglich, daß es auch bei den eindringendsten Untersuchungen nicht gelingen wollte, Sinn und Verstand in diese Korrespondenz zweier schlesischer Herzöge a. der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu bringen, und sie für die schlesische Geschichte verwerten und datieren zu wollen. Alle diese Schwierigkeiten hatten die sorgsamen und mit großem Scharfsinn durchgeführten Untersuchungen, die Peter Wolff in seiner mustergültigen Doktorarbeit "Der Briefsteller des Thymo von Erfurt und seine Ableitungen" (Bonner Dissertation 1911) niedergelegt hat, wie mit einem Schlage behoben, indem P. Wolff (S. 81 ff.) nachwies, daß alle diese Formulare des Notars Nik. v. Habelschwerdt nicht etwa echt historischen Urkunden entnommen wären oder eigene Stilübungen des Nik. v. H. seien, sondern daß derselbe sie einfach aus der früheren Formularsammlung des thüringischen Notars Thymo v. Erfurt übernommen und die dort vorkommenden Namen durch die Namen schlesischer Fürsten ersetzt hatte. Allein auch Thymo v. Erfurt ist nicht etwa originär, sondern nur ein Briefsteller, der für den Kanzleigebrauch eine Mustersammlung von Briefen zur Ergänzung anderer Formularbücher hatte geben wollen (P. Wolff a. a. O. S. 15), und neben dieser fingierten Briefsammlung des Thymo von Erfurt hat Nik. v. Habelschwerdt auch den noch älteren süddeutschen Formularsammler Peter von Hall ausgenutzt, sodaß mithin die Formularsammlung des Nik. v. Habelschwerdt trotz des Aufputzes mit schlesischen Fürstennamen für die schlesische Geschichte, weil sie mit ihr gar nichts zu tun hat, ganz wertlos ist. Über alle diese Fragen und über den Wert der schlesischen Formularsammlungen überhaupt unterrichtet die Studie von K. Wutke, Die schlesichen Formelbücher des Mittelalters i. d. Darstellungen u. Quellen z. schles. Gesch. Bd. 26 (1919).

Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.